Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 

Externe Fachkräfte für Ihre Firma

In einer immer flexibleren Arbeits- und Geschäftswelt kämpfen zahlreiche Unternehmen mit einem innerbetrieblichen Mangel an Arbeitskraft oder fachspezifischen Kompetenzen. Dabei muss dies nicht einmal ein struktureller Mangel sein: Fallen Mitarbeiter jedoch plötzlich aus oder ergibt sich ein Großauftrag, können die wenigsten Betriebe ihre Kapazitäten flexibel auf diese Situationen anpassen.

Um dieses Dilemma zwischen Über- und Unterkapazitäten aufzulösen, gibt es das Instrument der Arbeitnehmerüberlassung (AÜ). Unternehmen können auf diesem Wege kurzfristig und gezielt zusätzliche Arbeitskräfte und Kompetenzen für ihr Team akquirieren. Wie das funktioniert und welche Punkte bei einer solchen Überlassung zu beachten sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Bedarf entdeckt, Bedarf gedeckt – Instasell liefert Ihnen die wichtigsten Details zur Arbeitnehmerüberlassung und ähnlichen Themen. Zu weiterführenden Fragen oder individuellen Lösungen stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung gerne beratend zur Seite – sprechen Sie uns an.

Kontaktieren

Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung?

Die Besonderheit der Arbeitnehmerüberlassung liegt darin, dass im Gegensatz zu klassischen Beschäftigungsverhältnissen statt zwei Vertragsparteien de facto drei Vertragsparteien involviert sind. Beim ursprünglichen Arbeitgeber handelt es sich typischerweise um eine „Zeitarbeitsfirma“ oder eine Agentur, die auf Überlassungen spezialisiert ist.

Neben dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber ist außerdem ein „Entleiher“ beteiligt, der mit dem ursprünglichen Arbeitgeber des Arbeitnehmers eine vertragliche Vereinbarung trifft, in der geregelt ist, dass der besagte Arbeitnehmer seine Arbeitskraft dem Entleiher zur Verfügung stellt.

Damit ändert sich für den Arbeitnehmer zwar der Arbeitsplatz, alle Vertragsmodalitäten bleiben hiervon jedoch unberührt: Urlaube, Krankentage sowie Versicherungsleistungen und Gehaltzahlungen werden weiterhin über die Verleiher-Firma abgerechnet und abgewickelt.

Was ist Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)?

Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt dann vor, wenn eine Firma einen Arbeitnehmer beschäftigt und diesen auf Anfrage eines anderen Unternehmens an dieses überlässt. Diese Überlassung ist vertraglich geregelt, zeitlich beschränkt und erfolgt gegen ein Entgelt. Der Arbeitnehmer bleibt dabei weiterhin regulär bei der „Verleiher-Firma“ angestellt, arbeitet aber für den festgelegten Zeitraum in der „Entleiher-Firma“. Gängige Synonyme der Arbeitnehmerüberlassung sind „Zeitarbeit“ sowie die „Leiharbeit“, wobei diese Formulierung häufig mit negativen Konnotationen verknüpft ist.

Wie funktioniert die Arbeitnehmerüberlassung?

  • Einstellung

    Im ersten Schritt bewirbt sich ein Kandidat ganz regulär bei einer Firma, die Arbeitnehmerüberlassungen durchführt bzw. anbietet. Nach entsprechender Prüfung findet eine Einstellung statt, es tritt ein reguläres Arbeitsverhältnis zwischen den beiden Vertragsparteien in Kraft. Nachfolgend meldet sich eine Entleih-Firma und kündigt an, passende Arbeitskräfte für die kurzfristige Besetzung von Stellen im Unternehmen zu suchen. Bei entsprechender Eignung empfiehlt die Verleih-Firma entsprechende Arbeitnehmer aus dem Mitarbeiter-Bestand weiter.

  • Überlassung

    Entspricht der Arbeitnehmer den Vorgaben des Entleihers, entrichtet der Entleiher eine Zahlung an den ursprünglichen Arbeitgeber – anschließend „überlässt“ dieser den Arbeitnehmer an die Entleiher-Firma. Für die vertraglich festgelegte Zeit kommt der Mitarbeiter nun in den Räumlichkeiten der neuen Firma zum Einsatz und führt dort im Rahmen seiner Kompetenzen entsprechende Tätigkeiten durch. Ein neues Beschäftigungsverhältnis kommt dabei nicht zustande.

  • Rückkehr

    Mit dem Ende der vertraglich vereinbarten Dauer der Arbeitnehmerüberlassung kehrt der Arbeitnehmer wieder zu seinem ursprünglichen Arbeitgeber zurück – denkbar sind neben einer Folge-Vermittlung an das gleiche Unternehmen auch neue Überlassungen an andere Firmen. Ist die Entleiher-Firma mit der Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer besonders zufrieden, kann außerdem ein dauerhafter Wechsel des Arbeitgebers thematisiert werden.

Mehrwert für Arbeitnehmer und Firmen

Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung

Das gesamte Konzept der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) ist darauf ausgelegt, mehr Flexibilität in Arbeitsprozessen zu schaffen und Unternehmen die Möglichkeit zu geben, auch auf kurzfristige Wandlungsprozesse schnell reagieren zu können. Obwohl hierbei meist die Perspektive der Arbeitgeber im Fokus steht, bietet die Überlassung auch Arbeitnehmern eine Reihe von Vorteilen.

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Erste Schritte im Beruf

Selbst für engagierte Berufseinsteiger kann der Start ins Berufsleben recht steinig sein: Ohne Berufserfahrung müssen meist dicke Bretter gebohrt werden, um die Traumstelle zu erreichen. Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung lässt sich häufig schon in die Branchen von Interesse hineinschnuppern – bestenfalls sogar mit der Option auf eine Übernahme.

  • Beruflicher Wiedereinstieg

Es gibt verschiedene Gründe für Unternehmer, zeitlich befristet aus dem Berufsleben auszuscheiden. In jedem Fall kann der anschließende Wiedereinstieg einen ziemlichen Kraftakt darstellen. Das Instrument der Arbeitnehmerüberlassung kann jedoch dabei helfen, im individuellen Tempo wieder in den damaligen Berufsalltag hineinzufinden.

  • Knüpfen von Kontakten

Im Rahmen einer längeren Tätigkeit innerhalb einer Zeitarbeitsfirma ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Arbeitnehmer viel herumkommen und bei mehreren Entleih-Firmen Kontakte knüpfen können. Diese erweisen sich in der weiteren beruflichen Karriere häufig als sehr wertvoll.

  • Sichere Anstellung

Eine Anstellung bei einer Zeitarbeitsfirma ist in der Regel ein langfristiges Arbeitsverhältnis – unabhängig vom Einsatz im Betrieb verfügen Arbeitnehmer meist über einen sicheren Arbeitsplatz. Je höher die Qualifikation und das Engagement, desto wertvoller sind Mitarbeiter für die Firma – hier verhält es sich nicht anders als in jedem anderen Betrieb.

Vorteile für Unternehmen

  • Schnelle Anpassung

Von der plötzlich steigenden Produktnachfrage bis zum Wegfall von Fachkräften kann die Überlassung von Arbeitnehmern Unternehmen dabei helfen, ihre eigenen Kapazitäten jeweils nach Bedarf und innerhalb kurzer Frist anzupassen. Damit kommt es weder zu Überkapazitäten noch gehen lukrative Aufträge für das Unternehmen verloren.

  • Kompetenz-Mix

Gerade auf Ebene der Fachkräfte kann es für Unternehmen interessant sein, vielseitig erfahrene Mitarbeiter über eine Zeitarbeitsfirma zu beziehen. Diese Arbeitnehmer können im besten Fall eine Fülle an kreativen Impulsen und Ideen einbringen, die auch innerbetrieblich neue Perspektiven eröffnen.

  • Straffe Prozesse

Die Suche nach geeigneten Hilfs- oder Fachkräften kann gleichermaßen aufwändig sein: Ob es nun mehrere ungelernte Kräfte braucht oder einen Arbeitnehmer mit fachlicher Qualifikation, der Recruiting-Prozess kann im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung komplett übersprungen werden – die Kräfte stehen nahezu unmittelbar zur Verfügung.

  • Geringer Verwaltungsaufwand
    Für die entleihenden Unternehmen ist die Arbeitnehmerüberlassung besonders deswegen komfortabel, weil im Rahmen der Beschäftigung kein weiterer administrativer Aufwand anfällt. Alle Abrechnungen, Bescheinigungen und sonstige arbeitsrechtliche Prozesse werden über die zuständige Zeitarbeitsfirma abgewickelt.

Arbeitnehmerüberlassung

Was ist zu beachten?

Das Instrument der Arbeitnehmerüberlassung gilt vielen Unternehmen und auch Arbeitnehmern als gute Karriere- und Entwicklungschance. In der Vergangenheit hat es jedoch auch verschiedene Situationen gegeben, in denen dieses Instrument missbräuchlich und in für die Arbeitnehmer nachteiliger Art und Weise angewandt wurde.

Darum sind grundsätzliche rechtliche Punkte dieser Überlassung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Dieses wurde im Zuge der AÜG-Reform im Jahr 2017 nochmals überarbeitet und regelt aktuell unter anderem folgende Punkte:

  • Berechtigung zur Arbeitnehmerüberlassung

Das verleihende Unternehmen darf nur dann Dienstleistungen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung anbieten, sofern es über eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis verfügt (§ 1 AÜG).

  • Konkretisierung des Arbeitsverhältnisses

Für Arbeitnehmer muss unmissverständlich ersichtlich sein, dass sie ihre Leistungen für eine Firma auf Grundlage einer vertraglich geregelten Arbeitnehmerüberlassung erbringen.

  • Definition einer Überlassungshöchstdauer

Abhängig davon, ob es sich um ein Unternehmen mit / ohne Tarifbindung handelt und ob über eventuelle Öffnungsklauseln eine abweichende Höchstdauer der Überlassung vereinbart werden kann, beträgt die Überlassungshöchstdauer zwischen 18-24 Monaten.

  • Verpflichtung zu „Equal Pay“

Sind Arbeitnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in einem Betrieb tätig, steht ihnen nach spätestens 9 Monaten eine Vergütung zu, die der der Stammbelegschaft gleichwertig ist. Dies umfasst auch Zuschläge oder Zulagen. Abweichende Regelungen können in einem Branchenzuschlagstarifvertrag festgelegt werden.

  • Verbot von Kettenüberlassungen

Arbeitnehmer dürfen nicht an Subunternehmen weiterverliehen werden, sofern diese nicht über eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis verfügen.

  • Verbot des Einsatzes als Streikbrecher

Befindet sich die Belegschaft / ein Teil der Belegschaft eines Unternehmens im Streik, darf das Instrument der Arbeitnehmerüberlassung nicht dazu genutzt werden, Arbeiten durchzuführen, die ansonsten von den Streikenden verrichtet würden.

Instasell ist Ihr Partner in Personalfragen

Alles zum Thema Arbeitnehmerüberlassung

Ob Sie in Ihrem Betrieb mit personellen Engpässen zu kämpfen haben oder perspektivisch eine Möglichkeit suchen, flexibel an qualifiziertes Personal zu gelangen – bei Instasell sind Sie an der richtigen Adresse. Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen dabei, sich für die Zukunft krisensicher aufzustellen und stellen Ihnen bedarfsgerecht kompetente Mitarbeiter zur Seite. Nutzen Sie für weitere Fragen rund um das Thema Arbeitnehmerüberlassung unsere unverbindliche Erstberatung.

Kontaktieren